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Was ist eine Amtshaftungsklage?

Amtshaftungsklagen sind im engen Sinn Klagen, die auf der Verletzung des Rechtes durch Beamte oder Richter fußen, also Schadensersatzklagen Quelle: Die Amtshaftungsklage – Die Amtshaftung von Michael Langhans. Die Frage „Was ist eine Amtshaftungsklage“ lässt sich mit „Schadensersatzklage gegen den Staat“ beantworten.

Ausgangsnorm der Amtshaftungsklage: §839 BGB

Ausgangsnorm ist hier § 839 BGB, der wiederum aus Art. 34 GG hervorgeht. Er lautet „Haftung bei Amtspflichtverletzung“. Eine Amtshaftungsklage ist also eine Haftungsklage, wenn eine Amtspflicht verletzt ist.

Schauen wir ins Gesetz:

㤠839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.“

§839 BGB Absätze 1-3

Grundgesetzlich fixiert: Der Amtshaftungsanspruch

Art. 34 des Grundgesetzes lautet:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Art. 34 Grundgesetz


Wenn jemand während der Ausübung eines öffentlichen Amtes Schaden verursacht, haftet nicht der Handelnde, sondern der Staat.

Amtshaftung ist die Haftung des Staates statt des Handelnden

Amtshaftung ist also die Haftung des Staates, vereinfacht formuliert, anstelle des Handelnden. Das Grundgesetz wollte nicht, dass Beamte Angst haben zu entscheiden.

Deshalb wurde die Haftung vollständig auf den Staat übertragen. Nur in besonderen Fällen kann der Staat sich den Schaden vom Beamten ersetzen lassen kann. Zudem haftet der Staat auch für Angestellte, und bisweilen eben auch für Dritte, die vom Staat beauftragt wurden.

Bestes Beispiel ist hier der Fall Diemers, eine rechtswidrige Inobhutnahme aus Rheinland-Pfalz. Das dortige Jugendamt hatte eine Rechtsmedizinerin mit einem Gutachten beauftragt, um festzustellen, ob eine Misshandlung vorliegt. Die Klage gegen die falschbegutachtende Rechtsmedizinerin wurde abgewiesen (OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2016, Az. 1 U 832/151).

Zwar habe, so das Oberlandesgericht, das Landgericht richtigerweise ein Falschgutachten bejaht. Da dies aber durch das Jugendamt beauftragt worden war, hat die Rechtsmedizinerin in Ausübung eines hoheitlichen Amtes gehandelt. Damit hat sie quasi die Sachverhaltsermittlungspflicht des Jugendamtes erfüllt. Deshalb gilt die Haftungsfreistellung für sie nach §839 BGB.
Denn die Rechtsmedizinerin kann hier nicht schlechter gestellt werden als wenn sie eine Mitarbeiterin des Kreises (Gesundheitsamt o.ä.) gewesen wäre.

Amtshaftungsklage im weiteren Sinn

Auf dieser Seite wird „Amtshaftungsklage“ aber im weiteren Sinn verstanden. Auch Klagen gegen gerichtliche Sachverständige (nach § 839a BGB) oder gegen Anwälte werden hierunter verstanden. Denn das Gros der Regeln baut aufeinander auf. Letztere haben zwar kein Amt inne und die Pflichten des Anwaltes sind auch andere als die eines Sachverständigen, Amtes oder Richter. Gleichwohl ist hier bei Fehlern Dritter, die der Anwalt übersieht, oftmals der schnellste Zugriff über dessen Berufshaftpflichtversicherung möglich. Dies ist zudem außergerichtlich und gerichtlich nicht dem Anwaltszwang unterworfen wenn der Streitwert 5.000 € nicht überschreitet. Andererseits muss man auch belegen, dass deshalb das Urteil „falsch“ ausgefallen sei.

Der Begriff „Amtshaftungsklage“ wird hier für alle Klagen gegen Gericht und Verwaltung verwendet. Ich unterscheide hier nicht zwischen Sachverständige, Beamte, Beliehene, Angestellte, Richter und Anwalt.

Im Verständnis dieser Seite ist also eine Amtshaftungsklage eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ursache ist eine falsche Entscheidung von Gericht oder Behörden. Urteile und Beschlüsse, falsches Verwaltungshandeln, fehlerhafte Gutachten und Zeugenaussagen sowie Fehlern der anwaltlichen Beratung bei der Aufklärung dieser Aspekte: all das wird hier behandelt.

2 Antworten auf „Was ist eine Amtshaftungsklage?“

Hallo
Ich bin getrennt mehr als einem Jahr,ich gibt einen Fall seit 3monaten Zwichen ich und meinem Mann wegen Wohnung und Kinder weil er hat die Kinder stark geschlagen mit Hand,Gürtel und kleidungbügel,…
Ich habe 6 Kinder,,die Mädchen war wieder geschlagen ,so sie haben die Wohnung gelassen ,und haben zu mir am Hotel gekommen,,,jungs haben Angst von Vater ,sind immer noch in die wohnung,…
Die Kinder sind alleine zu Hause Bedenktag,,und müssen alles selbst machen,,wenn sie nicht schaffen dann schreit er sie an
Die mitarbeiter im Jugendamt haben nicht alles geschrieben und seit 3 Tage habe ich den Fall verloren,…
Die Kinder wollen zum Vater nicht gehen weil sie Angst haben,,..und sie weinen die ganze Zeit
Was kann ich machen?!!!!!

Alleinerziehender Vater 63J.Schwerbehindert habe mein Sohn vorbildlich gekümmert und erzogen was jugenamt bestätigt hat von der geburt auf den Philippienen mit 2 Jahren nach Deutschland zurück gekommen wegen Eingliederung meiner Stieftochter (Philippinin).Ich kümmerte mich um die Kindergartenzeit bringen abholen machte alle Schutzimpfung,hatte 11j. alt Allergieschock Wespe war 10 tg täglich im Krankenhaus 25 Km einfach dann 3 Jahrelang beim Kinderarzt Sensiblisierung wegen der wespenallergie musste pünktlich gemacht werden.Brachte ihn zum Fussball ins Training und zum Spiel 6 jahre lang.Machte Schulhausaufgaben und Lernte mit Ihm bis er ins Gymnasium schaffte!Trainierte während der Coronazeit mein Sohn das er als talent in einem DFB Stützpunkt schaft und dort bleiben konnte.
Dann weil ich idiot weiter Rauchte trotz COPD schwere Atemnot bekam Notarzt musste kommen mein Sohn hatte Angst das ich sterbe habe ein sehr Inniges Verhältnis dann Rebelierte Junior indem er weder Sport noch Regelmäßig in die Schule ging es swar meine Schuld er wurde dann Zwangseingewiesen Psychatrie.Ich erkannte mein Fehlverhalten und Rauche seit ersten Tag der Einweisung nicht mehr.Bekomme wieder Kraft um Haushalt sauber zuhalten und werde immer Leistungsfähiger und bekomme mein Leben zurück.
Das Jugendamt drohte mir das ich IN ndie Obdachlosigkeit komme wenn ralf nicht mehr bei Ihnen ist dazu würde ich starken Einfluss auf den Jungenausüben wegen meiner abneigung gegen Deutschland.Mein Vater in Berlin 1930 geb.seine Mutter Polnisch Jüdisch 1938 tot Vater Sozialdemokrat 1942 tot.Mutters Vater kossake wurde wegen nicht Heilhitler beim erstenmal fast Totgeschlagen brauchte mehrere Monate um wieder auf die beine zu kommen das 2temal hat er es nicht überlebt.
Meine Eltern litten sehr unter Nazideutschland habe mein Sohn nur das weiter gegeben was mein Großvater seiner tochter vor Deutsch gewarnt meine Mutter tat es mit mir und ich tat es zu meinen Sohn deshalb mache ich schlechten Einfluß zu mein Sohn.
Mir wurde gesagt das deshalb mein Sohn nicht zu mir zurück darf und dies ein großes problem sei.
Das Jugendamt Tel.mständig mit der Behandelten Psychologin und verbreitet Lügen und sie dies übernahm und Ihr Gutachten über mein Sohn so das er in Ein Heim soll gehen meine Damalige Krankheit wird nicht als überstanden vermittelt sonder als aktuelles ereignis darauf die Psyschaterin als vorwand nimmt es 1:1 in ihren gutachten diese Lügen als Problemverhalten meines Sohns.Ich bin der einzigste den er noch in Deutschland hat seine mutter hat sich nie zum Ihn gekümmert oder konnte es nicht erleidet so sehr darunter seinen Vater zuverlieren das Gesundheitlich auffäligkeiten zusehen sind.
Dieser macht mißbraucfh um mir es Heimzuzahlen und dies über unsere enge Bindung ist wiederlich und bestätigt die Warnung meiner Eltern was Deutschland fähig ist

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