Kategorien
Erläuterungen

Vorteile einer Amtshaftungsklage

Eine Amtshaftungsklage hat viele Vorteile. Der wichtigste ist, dass Ihr das Heft der Argumentation in der Hand habt (Beibringungsgrundsatz) und damit das Gericht Beweisermittlungen durchführen muss – anders als im Strafverfahren oder Familienrechtsverfahren nach FamFG.

Kläger prägt das Verfahren – ein wesentlicher Vorteil

Dieser erste Schritt ist entscheidend: Denn Eure Schwerpunktsetzung prägt das Verfahren. Kein Richter wird sich durch die Akten pflügen. Daher setzt ihr die ersten Punkte und damit die bleibenden Erinnerungen. Ihr könnt in der Klage aussprechen, ohne Unterbrochen zu werden. Das ist ein strategischer Vorteil, den es nicht zu unterschätzen gilt.

Vorteil ist auch, dass in der Regel eine Kammer aus drei
Richtern entscheiden wird und dass die Landgerichte (mit Ausnahme von
Straf- und Betreuungsrecht) selten die familienrechtlichen Mandate
bearbeiten. Sie sind also weniger voreingenommen, kennen weniger das,
„was man schon immer so gemacht hat“.

account_balance

Hilfe bei der Entscheidung ob klagen?


Ich biete Rechtsgutachten hierfür an. Mehr Infos findet ihr hier.

Man kennt sich nicht näher

Sie sitzen nicht jeden Tag mit den eigentlich kritisierten Familienrichtern (im Strafrecht mag anderes gelten) in der Kantine zusammen und kennen diese nicht unbedingt näher, von Fortbildungen z.B.

Zwar ist man immer noch auch Richter, aber der typische Stallgeruch, „wir sind alle gleich“, fehlt oder ist weniger stark ausgeprägt. Oft denkt man über andere ja nur so schlecht, wie man selber ist. Ein aufrechter Richter wird daher beharrliches Ignorieren von Rechtsprechung des BVerG nicht für möglich halten. Da man die Fachmaterie weniger kennt, wird man gezwungen, sich in die rechtlichen Probleme einzuarbeiten. Das kann der Rechtsfindung nur helfen. Nichts ist schlimmer als Halbwissen: Das gilt auch hier. Da Haftungsrichter kein vertieftes Wissen haben, ist dies positiv.

Vorteil der Amtshaftungsklage: Ihr sagt an

Diese Mischung lässt Eure Chancen erhöhen. Ihr habt ein offeneres Ohr, ihr bestimmte Schwerpunkte, ihr sprecht zuerst, ihr bestimmt die Beweismittel und die Beweismaterie. Auch wenn das Gericht autark entscheidet, wird es nicht umhin kommen, Eurem Gedankengang zu folgen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass im Zivilverfahren eben keine Amtsermittlung
gilt. Das klingt zuerst als Nachteil, weil man selbst alles vortragen muss.
Das ist in Wahrheit aber ein Riesen Vorteil. Denn das Gericht wird
gezwungen, alles zu lesen und entsprechende Beweise zu erheben. Den
Spielraum, den ein Straf- oder Familienrichter haben, bei der Prüfung ob
eine Beweisaufnahme stattfindet, haben Zivilrichter in einem erheblich
geringeren Umfang. Sie müssen alle Beweise erheben, die für die
Tatbestandsvoraussetzungen relevant sind.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man in der Regel den Streitwert selbst
bestimmen kann. Dabei gilt wie immer der Grundsatz: Was nichts kostet,
ist nichts wert. Oder anders formuliert: Einen Schaden von 100 € zahlt ein
Gericht aus der Portokasse, 100.000 € hingegen sind da eine ganz andere
Hausnummer.
So etwas versaut nicht nur den Etat des Gerichtes und der
Justizverwaltung, man wird gezwungen sich zu überlegen was es kosten
Mitarbeiter oder Richter fortzubilden. Denn Bekanntermaßen und
Unbestritten ist die Qualität in familiengerichtlichen Verfahren nicht in
dem Maße vorhanden, wie gewünscht.

 

Die Nachteile einer Amtshaftungsklage lest Ihr hier:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert